LsV Ladesysteme Vertrieb

 
 

Ladegerät Ladegerät Ladegerät      Inhaber J. Müller  D-12526 Berlin  Sandbacher Weg 63  Tel: 030/ 37307585  Fax: 030/ 67809518  Mo-Fr 9-19 Uhr Ladegerät Ladegerät 

 

§ Allgemeine Geschäftsbedingungen §

Für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferverträge haben die nachstehenden Lieferbedingungen  absolute Gültigkeit. Sofern der Besteller abweichende Bedingungen stellt, verpflichten uns diese nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich wiedersprechen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller  unsere Lieferbedingungen ohne Einschränkungen an.  

  Für die EG und anderes Ausland gelten gesonderte Bedingungen! 

 Preise

Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro. Sie gelten, falls nicht anders vereinbart, unverpackt ab Werk und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer ( BRD ). Preisänderungen können jederzeit ohne Angaben von Gründen erfolgen, dies gilt jedoch nicht für bereits verhandelte und bestellte Ware.

 Eigentumsvorbehalt

Bei zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum, auch wenn für besonders bezeichnete Forderungen der Kaufpreis bezahlt ist. Das vorbehaltene Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) gilt als Sicherung für unsere Saldorechnung bei laufender Rechnung. Unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 des BGB erfolgen Be- und Verarbeitung für uns ohne Verpflichtung.  

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, bei offenen Rechnungen sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet, auch nicht bei bestätigtem Auftrag unsererseits!

Die Bestimmungen der §§ 947 und 948 des BGB gelten bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht uns gehörenden Waren seitens des Bestellers mit der Folge, dass im Sinne dieser Bedingungen unser Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware ist.

Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, jedoch unter der Voraussetzung, das er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt  vereinbart und das die Forderungen aus der Weiterveräußerung, wie oben genannt, auf uns übergehen. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird vom Besteller die Vorbehaltsware veräußert  gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Pfändungen unserer Waren (Vorbehaltsware), sind uns am selbigen Tag der Bekanntmachung, unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, Vorbehaltsware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen, falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltswaren Gebrauch machen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangener Gewinn, bleiben vorbehalten.

 Besondere Ware 

Als besondere Ware gelten Ladegeräte mit vom Kunden bestellten und von uns eingerichteten Kennlinien. Wir übernehmen keine Haftung, Garantie und weitergehenden Mängelansprüche bei Schäden an der Batterie, am Gerät oder Folgeschäden beim Kunden/ Besteller durch Falschangabe von Kennlinien. Bitte informieren Sie sich ausgiebig vor Inbetriebnahme bei Ihrem Batteriehersteller/ Lieferanten. Eine Kennlinienbestellung hat immer schriftlich zu erfolgen, und ist vor Inbetriebnahme des Ladegerätes von Ihnen oder Ihrem unterwiesenen Fachpersonal zu prüfen!

 Finanzierungen 

Finanzierungen erfolgen auf Entscheidungsgrundlage des LsV Ladesysteme Vertrieb und können nicht rechtlich eingefordert werden. Bestehende Finanzierungen können, bei Nichteinhaltung der Vertragsgrundlagen durch einen  Vertragspartner des LsV Ladesysteme Vertrieb, durch den LsV jederzeit beendet werden. Es erfolgen keine Ratenrückzahlungen, die Ware bleibt Eigentum des LsV Ladesysteme und kann rechtlich zurückgefordert werden. Bereits gezahlte Raten werden als Leihgebühr berechnet und können vom Käufer nicht zurückgefordert werden. Eine Auslösung von Waren vor Ablauf eines Ratenvertrages ist verhandelbar, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.

 Zahlungsbedingungen

Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Kaufpreis zahlbar in bar innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungseingang. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen und Provision gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % wöchentlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Für den Fall, dass wir unsere vertraglichen Leistungen noch nicht vollständig erfüllt haben, sind wir berechtigt, Waren bis zur vollständigen Zahlung  des fälligen Restbetrages zurückzuhalten und unsere noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers zurück zu holen.

 Lieferfrist

Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Besteller an uns zu liefernden Unterlagen und technischen Auskünften Bedingung.

Bei Bestellung auf Abruf ist dieser Abruf so zeitig an uns zu richten, das je nach Mengen oder Stückzahlen eine ausreichende Lieferfrist bleibt. Im Bedarfsfall muss eine schriftliche Abstimmung ( Lieferbestätigung unsererseits ) erfolgt sein. Für Folgekosten bei Gewinnausfall, ohne Lieferzusage unsererseits, übernehmen wir keinerlei Haftung.

Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten, wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes oder anderer unverschuldeter Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Verzögerung bei der Beförderung, Betriebsstörungen oder sonst von uns nicht zu vertretender Umstände.

 Versand und Gefahrenübergang

Versandbereit gemeldetes Material muss unverzüglich entsprechend den Lieferzeitvorschriften zum Versand abgerufen werden. Kann das Material nicht innerhalb von 4 Tagen nach unserer Meldung der Versandbereitschaft versandt werden, sind wir berechtigt, die Ware ohne Rücksicht auf sonstige Vereinbarungen nach eigener Wahl zu versenden oder sie auf Kosten des Bestellers nach unserem Ermessen, notfalls im Freien, einzulagern. Es erfolgt eine Ablehnung der  Verantwortung für Schäden jeglicher Art, die sofort nach Meldung der Versandbereitschaft eintreten konnten, es sei denn, die nicht vertragsgemäße Versendung ist durch uns verursacht. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers ab Niederlassung des Herstellers, auch bei frachtfreier Lieferung.

Der Besteller haftet, solange die Ware noch nicht bezahlt ist, für die sachgemäße Lagerung und ausreichende Versicherung bei Schäden. Wird der Versand oder die Zustellung  auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann, beginnend einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet werden, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.

 Mängelrüge/ Garantie 

Gelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, entgegenzunehmen, da wir die Verwendung einwandfreien Materials und sorgfältigste Verarbeitung gewährleisten. Unter Ausschluss sämtlicher weitergehender Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen werden von uns alle diejenigen Teile nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden. Derartige Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sind uns unverzüglich anzuzeigen, wobei die Voraussetzung für unsere Verpflichtung zur Beseitigung vor Mängeln seitens des Bestellers die Erfüllung der ihm obliegenden Vertragspflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungen ist. Waren oder Teile, die von uns ersetzt werden, gehen in unser Eigentum über.  

Auf Schäden, die nach dem  Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürliche Abnutzung oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen, bezieht sich die Mängelhaftung nicht. Vor Inbetriebnahme unserer Produkte soll die beiliegende Gebrauchsanweisung gründlich studiert werden und die Geräte sind auf äußere Schäden zu überprüfen. Werden von uns gelieferte Waren seitens des Bestellers oder Dritter, Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen, so entfällt jegliche Mängelhaftung durch uns.

 Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, der Hauptsitz des Lieferanten. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich die bundesdeutsche Rechtssprechung.

 Verbindlichkeiten des Vertrages

Der Vertrag bleibt, auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen, in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen würde.