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Für
alle derzeitigen und zukünftigen Lieferverträge haben die nachstehenden
Lieferbedingungen absolute Gültigkeit.
Sofern der
Besteller abweichende Bedingungen stellt, verpflichten uns diese nicht,
auch wenn wir nicht
ausdrücklich wiedersprechen. Mit der Auftragserteilung erkennt der
Besteller
unsere Lieferbedingungen
ohne Einschränkungen an.
Für
die EG und anderes Ausland gelten gesonderte Bedingungen!
Preise
Die Preise sind
freibleibend und verstehen sich in Euro. Sie gelten, falls nicht anders
vereinbart, unverpackt ab Werk und beinhalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer ( BRD ). Preisänderungen können jederzeit ohne
Angaben von Gründen erfolgen, dies gilt jedoch nicht für bereits
verhandelte und bestellte Ware.
Eigentumsvorbehalt
Bei
zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche
bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum, auch wenn für besonders
bezeichnete Forderungen der Kaufpreis bezahlt ist. Das vorbehaltene
Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) gilt als
Sicherung für unsere Saldorechnung bei laufender Rechnung. Unter
Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 des BGB erfolgen Be- und
Verarbeitung für uns ohne Verpflichtung.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum, bei offenen Rechnungen sind wir nicht zur Lieferung
verpflichtet, auch nicht bei bestätigtem Auftrag unsererseits!
Die
Bestimmungen der §§ 947 und 948 des BGB gelten bei Verarbeitung
(Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht uns gehörenden Waren seitens
des Bestellers mit der Folge, dass im Sinne dieser Bedingungen unser
Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware ist.
Der Besteller
darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen
normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern,
jedoch unter der Voraussetzung, das er mit seinem Abnehmer einen
Eigentumsvorbehalt vereinbart
und das die Forderungen aus der Weiterveräußerung, wie oben genannt, auf
uns übergehen. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in
dem selben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird vom Besteller
die Vorbehaltsware veräußert gilt
die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes
unserer Vorbehaltsware. Pfändungen unserer Waren (Vorbehaltsware), sind
uns am selbigen Tag der Bekanntmachung, unverzüglich und schriftlich
mitzuteilen. Wir sind berechtigt, Vorbehaltsware freihändig zu verkaufen
oder versteigern zu lassen, falls wir nach Maßgabe vorstehender
Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von
Vorbehaltswaren Gebrauch machen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware
erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten
Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangener Gewinn, bleiben vorbehalten.
Besondere
Ware
Als
besondere Ware gelten Ladegeräte mit vom Kunden bestellten und von uns
eingerichteten Kennlinien. Wir übernehmen keine Haftung, Garantie und
weitergehenden Mängelansprüche bei Schäden an der Batterie, am Gerät
oder Folgeschäden beim Kunden/ Besteller durch Falschangabe von
Kennlinien. Bitte informieren Sie sich ausgiebig vor Inbetriebnahme bei
Ihrem Batteriehersteller/ Lieferanten. Eine Kennlinienbestellung hat immer
schriftlich zu erfolgen, und ist vor Inbetriebnahme des Ladegerätes von
Ihnen oder Ihrem unterwiesenen Fachpersonal zu prüfen!
Finanzierungen
Finanzierungen
erfolgen auf Entscheidungsgrundlage des LsV Ladesysteme Vertrieb und
können nicht rechtlich eingefordert werden. Bestehende
Finanzierungen können, bei Nichteinhaltung der Vertragsgrundlagen
durch einen Vertragspartner des LsV Ladesysteme Vertrieb,
durch den LsV jederzeit beendet werden. Es erfolgen keine
Ratenrückzahlungen, die Ware bleibt Eigentum des LsV Ladesysteme
und kann rechtlich zurückgefordert werden. Bereits gezahlte Raten werden
als Leihgebühr berechnet und können vom Käufer nicht zurückgefordert werden.
Eine Auslösung von Waren vor Ablauf eines Ratenvertrages ist
verhandelbar, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.
Zahlungsbedingungen
Wenn
keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Kaufpreis zahlbar
in bar innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungseingang. Bei Zielüberschreitung werden
Zinsen und Provision gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite
ab Fälligkeitsdatum berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 %
wöchentlich über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Für den Fall, dass
wir unsere vertraglichen Leistungen noch nicht vollständig erfüllt
haben, sind wir berechtigt, Waren bis zur vollständigen Zahlung
des fälligen Restbetrages zurückzuhalten und unsere noch nicht
bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers zurück zu holen.
Lieferfrist
Für
die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher
vom Besteller an uns zu liefernden Unterlagen und technischen Auskünften Bedingung.
Bei
Bestellung auf Abruf ist dieser Abruf so zeitig an uns zu richten, das je
nach Mengen oder Stückzahlen eine ausreichende Lieferfrist bleibt. Im
Bedarfsfall muss eine schriftliche Abstimmung ( Lieferbestätigung
unsererseits ) erfolgt sein. Für Folgekosten bei Gewinnausfall, ohne
Lieferzusage unsererseits, übernehmen wir keinerlei Haftung.
Die
Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel
ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten, wie Fälle höherer
Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Ausschusswerden
eines wichtigen Arbeitsstückes oder anderer unverschuldeter Verzögerungen
in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Verzögerung bei der Beförderung,
Betriebsstörungen oder sonst von uns nicht zu vertretender Umstände.
Versand und
Gefahrenübergang
Versandbereit
gemeldetes Material muss unverzüglich entsprechend den
Lieferzeitvorschriften zum Versand abgerufen werden. Kann das Material
nicht innerhalb von 4 Tagen nach unserer Meldung der Versandbereitschaft
versandt werden, sind wir berechtigt, die Ware ohne Rücksicht auf
sonstige Vereinbarungen nach eigener Wahl zu versenden oder sie auf Kosten
des Bestellers nach unserem Ermessen, notfalls im Freien, einzulagern. Es
erfolgt eine Ablehnung der Verantwortung
für Schäden jeglicher Art, die sofort nach Meldung der
Versandbereitschaft eintreten konnten, es sei denn, die nicht vertragsgemäße
Versendung ist durch uns verursacht. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr
des Bestellers ab Niederlassung des Herstellers, auch bei frachtfreier
Lieferung.
Der
Besteller haftet, solange die Ware noch nicht bezahlt ist, für die
sachgemäße Lagerung und ausreichende Versicherung bei Schäden. Wird der
Versand oder die Zustellung auf
Wunsch des Bestellers verzögert, so kann, beginnend einem Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller
berechnet werden, es sei
denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
Mängelrüge/
Garantie
Gelieferte
Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen,
entgegenzunehmen, da wir die Verwendung einwandfreien Materials und sorgfältigste
Verarbeitung gewährleisten. Unter Ausschluss sämtlicher weitergehender
Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen werden von uns alle
diejenigen Teile nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu
geliefert, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang
liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart oder
mangelnder Ausführung unbrauchbar werden. Derartige Mängel, zu denen
auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sind uns unverzüglich
anzuzeigen, wobei die Voraussetzung für unsere Verpflichtung zur
Beseitigung vor Mängeln seitens des Bestellers die Erfüllung der ihm
obliegenden Vertragspflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungen
ist. Waren oder Teile, die von uns ersetzt werden, gehen in unser Eigentum
über.
Auf
Schäden, die nach dem Gefahrenübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürliche Abnutzung oder
sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen, bezieht sich die Mängelhaftung
nicht. Vor Inbetriebnahme unserer Produkte soll die beiliegende
Gebrauchsanweisung gründlich studiert werden und die Geräte sind auf äußere
Schäden zu überprüfen. Werden von uns gelieferte Waren seitens des
Bestellers oder Dritter, Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzung
vorgenommen, so entfällt jegliche Mängelhaftung durch uns.
Gerichtsstand
Alleiniger
Gerichtsstand ist, bei allen aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten,
der Hauptsitz des Lieferanten. Für die vertraglichen Beziehungen gilt
ausschließlich die
bundesdeutsche Rechtssprechung.
Verbindlichkeiten
des Vertrages
Der
Vertrag bleibt, auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen, in
seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an
dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen
würde.
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